19.07.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 900/2021

Auswirkungen des neuen russischen Bildungsgesetzes

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann noch keine Einschätzung zu den Auswirkungen der Änderungen am russischen Bildungsgesetz auf die deutsch-russische Zusammenarbeit geben. Wie stark Akteure der in Russland tätigen deutschen Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsorganisationen, Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft oder auch der Politischen Stiftungen von den Änderungen betroffen sein werden, werde entscheidend von den Umsetzungsbestimmungen und der konkreten Anwendungspraxis des Gesetzes abhängen, heißt es in der Antwort (19/31408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30648).

Aus Sicht der Bundesregierung beeinträchtigen die Änderungen des russischen Bildungsgesetzes die Freiheiten der russischen Zivilgesellschaft und könnten sich damit auch unmittelbar und negativ auf die deutsch-russische Zusammenarbeit auswirken. Eine strenge Anwendung des Gesetzes könnte die internationale Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die zahlreichen deutsch-russischen Kooperationen in diesen Bereichen beispielsweise durch zunehmende Bürokratie, aufwendige Lizensierungsverfahren, behördliche Einschränkungen oder Zensur behindern. „Um die internationale Kooperation nicht zu beeinträchtigen, hält es die Bundesregierung für entscheidend, dass die Umsetzung des geänderten Gesetzes durch die russischen Behörden der Einhaltung völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands nicht zuwiderläuft.“

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