19.07.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 901/2021

„Tiefststand an bürokratischer Belastung der Wirtschaft“

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr ist laut Bundesregierung „mit einem Indexwert von 98,52 ein neuer Tiefststand an bürokratischer Belastung der Wirtschaft erreicht“ worden. Dahinter stehe ein Rückgang um 109 Millionen Euro, der auf 85 neue Regelungsvorhaben sowie 69 Nachmessungen von bestehenden Informationspflichten zurückgehe, heißt es im als Unterrichtung (19/31573) vorliegenden „Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2020“ weiter.

Danach wurden die Bürger im vergangenen Jahr durch die Regelungsvorhaben der Bundesregierung um 218 Millionen Euro laufende Sachkosten und knapp sechs Millionen Stunden entlastet. Einmalig hatten sie den Angaben zufolge jedoch einen Mehraufwand von 67 Millionen Euro und 4,6 Millionen Stunden. Knapp die Hälfte des einmaligen zeitlichen Aufwands gehe auf Corona-bedingte Vorhaben zurück.

Beim Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wurde laut Vorlage 2020 ein hoher Anstieg verzeichnet. Die Verwaltung sei mit 1,3 Milliarden Euro zusätzlichem Erfüllungsaufwand belastet worden. Besonders relevante Vorhaben seien hier das Grundrentengesetz und die Erhöhung der IT-Sicherheit, aber auch die Umsetzung des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets.

Der Umstellungsaufwand der Wirtschaft war im Jahr 2020 dem Bericht zufolge mit drei Milliarden Euro „relativ hoch“. In der gesamten 19. Legislaturperiode betrage er bisher rund 4,9 Milliarden Euro. Das entspreche der Höhe des Umstellungsaufwands in der vorangegangenen Legislaturperiode. Mit 2,1 Milliarden Euro sei fast die Hälfte der Aufwände im Umweltschutzrecht angefallen. Die zweitgrößte Belastung sei mit 1,1 Milliarden Euro durch Rechtsetzung im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft entstanden. Rund 450 Millionen Euro des Umstellungsaufwands seien auf pandemiebedingte vorübergehende Belastungen zurückzuführen.

Wie aus den „Kernbotschaften“ des Berichts ferner hervorgeht, hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode den unter die „Bürokratiebremse“ fallenden laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bisher um rund 1,3 Milliarden Euro verringert. „Auch ohne den Ausnahmetatbestand der 1 : 1-Umsetzung von EU-Vorgaben“ lägen die Einsparungen für die deutsche Wirtschaft immer noch bei 743 Millionen Euro jährlich. Seit Einführung der Bürokratiebremse im Jahr 2015 betrage der Abbauüberschuss mehr als 3,1 Milliarden Euro.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rechtsetzung sind der Unterrichtung zufolge zweischneidig: Zum einen seien zahlreiche bürokratische Hürden zumindest temporär abgebaut worden, was die Chance eröffne, bewährte Vereinfachungen dauerhaft zu erhalten. Um der Corona-Pandemie zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zu mildern, hätten andererseits Gesetzesentwürfe unter großem Zeitdruck mit entsprechend kurzen Beteiligungsfristen auf den Weg gebracht werden müssen. Zum Teil „verursachten die notwendigen Regelungen bei der Wirtschaft und der Verwaltung vorübergehend neuen Aufwand“.

Als „erfreulich“ wertet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsbericht die Entlastungen für Bürger, die zu großen Teilen auf die Digitalisierung von Verfahren zurückgingen. Auch dokumentiert der Bericht laut NKR, dass die Bundesregierung die Bedeutung der Digitalisierung der Verwaltung erkannt habe, Ergebnisse aber auf sich warten ließen. Beim Bürokratieabbau müsste die Bundesregierung der Stellungsnahme zufolge „viel mehr tun, um die Wirtschaft in und für die Zeit nach der Corona-Krise nachhaltig zu entlasten“.

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