20.07.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 905/2021

Kein akuter Fortschreibungsbedarf des Carsharinggesetzes

Berlin: (hib/HAU) Einen akuten Fortschreibungsbedarf des Carsharinggesetzes sehen die mit der Evaluation des Carsharinggesetzes beauftragten Experten derzeit nicht. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation des Carsharinggesetzes“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/31489) vorliegt.

Die im Rahmen der Evaluation des Carsharinggesetzes durchgeführte Erfolgskontrolle sei zu dem Ergebnis gekommen, dass zentrale Interventionsziele des Gesetzes und der damit einhergehenden weiteren gesetzlichen und verordnungsgeberischen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene - vor allem Verkehrs- und Umweltziele - erreicht worden seien. Die positiven Wirkungen, die durch das Carsharinggesetz auf Output-, Outcome- und Impact-Ebene ausgelöst würden, könnten durch ergänzende Maßnahmen perspektivisch noch verstärkt werden, heißt es. „Ein akuter Fortschreibungsbedarf wird derzeit jedoch nicht gesehen.“ Vielmehr gelte es, die weitere Marktentwicklung abzuwarten.

Auf Basis der Evaluationsergebnisse schlagen die Autoren zwölf Punkte auf vier Handlungsebenen zur Verstetigung und Verstärkung vor. Die Handlungsebenen betreffen die „Berücksichtigung der Belange der kleinen und mittleren Kommunen“, die „Ausweitung möglicher Adressaten der Bevorrechtigungen“, weitere spezifische Fördermaßnahmen sowie Unterstützungskampagnen.

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