Auswertung des Alt-Datenbestands nicht erforderlich
Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hält eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands der Financial Intelligence Unit (FIU) aus der Zeit vor der Überführung in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Wirecard Skandal für nicht erforderlich. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/31443) auf eine Kleine Anfrage (19/31201) der FDP. Wie aus der Antwort hervorgeht, wäre eine solche Auswertung technisch auch nicht möglich. Die FIU wurde 2017 vom Bundeskriminalamt (BKA) in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) überführt. Die Übergabe der Datensätze erfolgte der Antwort zufolge in Form strukturierter Daten mittels XML-Dateien. Eine valide Auswertung der Alt-Datenbestände des BKA sei regelmäßig nicht möglich, da die durch das BKA im XML-Format strukturiert übermittelten Daten wesentliche Informationen wie Sachverhaltsangaben nicht enthalten, schreibt die Bundesregierung. Ein Abgleich von Datenpunkten zum Erkennen von Bezügen zwischen diesen Meldungen und den aktuell im IT-Verfahren „goAML“ gespeicherten Verdachtsmeldungen und Informationen, die seit Juni 2017 bei der FIU eingegangen sind, könne nicht automatisiert durchgeführt werden.
Die Bundesregierung schreibt, es sei davon auszugehen, dass alle bis Juni 2017 beim BKA eingegangenen Verdachtsmeldungen auch an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergleitet wurden. Insofern sei eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands auch nicht erforderlich.