22.07.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 912/2021

Korrekturbitten von Bundesbehörden

Berlin: (hib/PEZ) Um Korrekturbitten von dem Bundeswirtschaftsministerium nachgelagerten Behörden gegenüber Medien in verschiedenen Zeiträumen geht es in Antworten der Bundesregierung (19/31435, 19/31323, 19/31181, 19/31179, 19/31178, 19/31151) auf Kleine Anfragen (19/31344, 19/31276, 19/31131, 19/31136, 19/31133, 19/30903) der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung erklärt jeweils, in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht zu haben. Weiter heißt es, „in selten auftretenden Fällen“ werde einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend seien und das Ministerium oder die Behörden seines Geschäftsbereichs einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. „Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht.“

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