Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Berlin: (hib/AW) In den Jahren 2019 und 2020 wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ alle Förderanträge für Projekte und Maßnahmen, die sich gegen Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus richten, bewilligt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31409) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31006) hervor.
Informationen zu den geförderten Projekten und Maßnahmen seien öffentlich zugänglich auf der Webseite des Bundesprogramms (www.demokratie-leben.de). Die Prüfung der Förderanträge werde durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorgenommen. Auf die Fragen der Liberalen nach Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz verweist die Regierung auf ihre Antworten (19/3563, 19/9152 und 19/21848) auf Kleine Anfragen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.