28.07.2021 Finanzen — Antwort — hib 924/2021

Korrekturbitten des Bundesfinanzministeriums

Berlin: (hib/PST) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums der Finanzen im März 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31584) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31347). Darin heißt es, das Finanzministerium gebe Medien dann einen Hinweis auf ihrer Meinung nach unzutreffende Berichterstattung, wenn es dies „für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe nicht.

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