28.07.2021
Finanzen — Antwort — hib 924/2021
Korrekturbitten des Bundesfinanzministeriums
Berlin: (hib/PST) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums der Finanzen im März 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin heißt es, das Finanzministerium gebe Medien dann einen Hinweis auf ihrer Meinung nach unzutreffende Berichterstattung, wenn es dies „für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe nicht.