28.07.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 925/2021
Keine Korrekturbitten des Justizministeriums im März 2020
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im März 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31612(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuständig für Kontakte zu Medienvertretern sei der Pressesprecher des BfJ.