30.07.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 932/2021

Förderung der Bildungsstätte Anne Frank

Berlin: (hib/STO) Um die Förderung der Bildungsstätte Anne Frank durch den Bund geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31609) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31367). Danach handelt es sich bei dieser Bildungsstätte um einen bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) anerkannten Träger der politischen Bildung.

Von der Bundeszentrale anerkannte und geförderte Organisationen „bekennen sich gemäß der Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und leisten eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche politische Bildungsarbeit“, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine Förderung erfolge ausschließlich auf Basis konkreter Projekte, für die aussagekräftige Antragsunterlagen eingereicht werden. Maßgeblich für die Prüfung und Bewilligung von Projektförderungen seien die „Einhaltung der didaktischen Prinzipien politischer Bildungsarbeit und der Grundsätze des ,Beutelsbacher Konsens'“.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, erhält die Bildungsstätte Anne Frank aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ keine institutionelle Förderung, sondern es werden einzelne Modellprojekte in Trägerschaft der Bildungsstätte gefördert. Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolge zweckgebunden und die zweckmäßige Verwendung der Mittel sei durch die Zuwendungsempfänger entsprechend nachzuweisen.

Förderprojekte wie die Projekte der Bildungsstätte Anne Frank werden den Angaben zufolge im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Interessenbekundungsverfahren zur Förderung ausgewählt. Eingegangene Interessenbekundungen werden laut Vorlage unter anderem auf Grundlage der Förderrichtlinie von „Demokratie leben!“ sowohl nach formalen wie auch fachlich-inhaltlichen Aspekten wie beispielsweise methodisches Vorgehen und fachliche Standards geprüft. Auf Basis des Prüfungsergebnisses entscheide das Bundesministerium für Familie, Seniaren, Frauen und Jugend über eine Förderung.

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