02.08.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 933/2021

Spezielles Arbeitsmarktprogramm wird nicht fortgesetzt

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben keine Fortsetzung des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM). Wie sie in ihrer Antwort (19/31690) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31381) schreibt, hat sie das Programm im Jahr 2016 ins Leben gerufen, um damit auf die starke Fluchtmigration im Herbst 2015 zu reagieren.

Es habe sich insbesondere an solche Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gerichtet, die nicht mit einer schnellen Entscheidung über ihre Anerkennung rechnen konnten. Mit der Schaffung der FIM habe die damals oft lange Wartezeit von der Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) überbrückt werden sollen.

Seit dem Jahr 2016 habe die Fluchtmigration deutlich abgenommen, heißt es in der Antwort weiter. Auch die Bearbeitung der Asylanträge durch das Bamf habe sich beschleunigt. Dadurch sei das Potenzial an Leistungsberechtigten, die in eine FIM zugewiesen werden konnten, stark gesunken.

Außerdem hätten der Bund beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Zuständigkeitsverteilung weder darauf Einfluss gehabt, in welchem Umfang die Maßnahmeträger vor Ort FIM einrichteten, noch darauf, wie viele Personen von den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden in eine FIM zugewiesen wurden.

Aufgrund dieser Entwicklungen wurde der finanzielle Ansatz für das Programm laut Bundesregierung seit dem Jahr 2017 kontinuierlich abgesenkt. Zudem sei das Programm regulär zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen und nicht verlängert worden. Es sei auch keine Fortsetzung oder Neu-Auflage geplant.

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