03.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 938/2021

Keine Korrekturersuchen des Generalbundesanwalts

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im März 2020 weder unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe noch ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31748) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31475).

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