Steuervermeidung durch konzerninterne Verzinsung
Berlin: (hib/PST) Das deutsche Steuerrecht kennt bereits wirkungsvolle Instrumente, um die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuergebiete durch überhöhte Zinsen auf konzerninterne Kredite zu unterbinden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/31561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Als Beispiele nennt sie unter anderem die Bewertung überhöhter Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung nach dem Körperschaftsteuergesetz und Regelungen zu Verrechnungspreisen im Außensteuergesetz. Zudem verweist die Regierung auf internationale Erfolge bei der Bekämpfung der aggressiven Steuervermeidung multinationaler Unternehmen, zu denen sie durch ihr Engagement beigetragen habe. In der Beantwortung detaillierterer Fragen verweist die Bundesregierung überwiegend auf die Zuständigkeit der Länder beim Vollzug der Steuergesetze.