Zentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht für die Errichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in dem Konzept einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe „eine geeignete Grundlage“. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung (19/31837) vorliegenden Stellungnahme zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe sowie zu den Handlungsempfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ hervor. Danach soll das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „die noch offenen organisatorischen, konzeptionellen und finanziellen Fragen unter Beteiligung der fachlich relevanten Bundesressorts und des Bundeskanzleramtes“ sowie weiterer Experten prüfen und bis Ende 2021 ein Gesamtkonzept als Grundlage für eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung sowie des Bundestages vorlegen.
Wie die Bundesregierung ausführt, hatte die Kommission die Einrichtung eines solchen Zukunftszentrums in Ostdeutschland empfohlen. Als ein „Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung“ mit Geschichte und Zukunft deutscher und europäischer Transformationsregionen soll dieses Zentrum nach den Vorstellungen der Kommission aus drei Säulen bestehen. Dazu zählen neben einem wissenschaftlichen Institut, in dem zu Fragen der gesellschaftlichen Transformation mit besonderem Fokus auf die ostdeutsche Entwicklung geforscht wird, ein „Dialog- und Begegnungszentrum“ sowie ein Kulturzentrum, das mit Ausstellungen Lebensleistungen für den Aufbau Ost würdigt und die Transformationsgeschichte darstellt.
Dazu hat die von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe laut Vorlage ein detailliertes Konzept erarbeitet. Danach soll mit dem Zukunftszentrum ein „Wissenschafts-, Kreativ-, Dialog- und Kulturort neuen Typs“ entstehen. „Kennzeichnend und einzigartig sei die enge Verknüpfung von Bereichen, die bisher eher nebeneinander stünden: Forschung, Kultur und Bürgerschaft“, heißt es in der Unterrichtung.
Darin bewertet die Bundesregierung die Grundkonzeption der Arbeitsgruppe als „unterstützenswerte Idee“. Überprüfungsbedarf sieht sie bei der Nutzbarmachung von Potentialen bestehender Einrichtungen, bei der Konzeption des Kulturbereichs sowie des Dialog- und Begegnungsbereichs, beim erforderlichen Personalbedarf, bei der unabdingbaren Nutzfläche des Gebäudes sowie bei den Standortkriterien. Daneben seien auch die Wirtschaftlichkeit und die haushaltsmäßigen Grundlagen der Konzeption weiterzuentwickeln.