11.08.2021
Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 953/2021
Umfang der Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden
Berlin: (hib/STO) „Umfang der Beobachtung von Gruppen und Einzelpersonen durch die Verfassungsschutzbehörden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/31920). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, „welche Journalisten, Blogger, Autoren, Musiker, Künstler, Schauspieler, Verlage, Blogs, Akademien, Stiftungen, Kulturzentren, Szenekneipen und andere Gruppen“ nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder einer der Landesbehörden für Verfassungsschutz stehen.