13.08.2021
Gesundheit — Antwort — hib 954/2021
Keine Korrekturbitten des Gesundheitsministeriums
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im Februar 2020 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/31874) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31657) der AfD-Fraktion hervor.
Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.