13.08.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 956/2021
Keine Korrekturbitten durch Bundesamt für soziale Sicherung
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat im Februar 2020 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31914) auf eine Kleine Anfrage (19/31618) der AfD-Fraktion. Das Bundesamt für Soziale Sicherung gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter.