13.08.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 956/2021

Keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Februar 2020 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31913) auf eine Kleine Anfrage (19/31614) der AfD-Fraktion. Die BAuA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und die BAuA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter.

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