16.08.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 957/2021

Keine Korrekturbitten im Februar 2020

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eigenen Angaben zufolge im Februar 2020 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Korrektur von Berichterstattung ersucht. Das geht aus einer Antwort (19/31857) auf eine Kleine Anfrage (19/31636) der AfD-Fraktion hervor.

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