18.08.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 962/2021

Keine Korrekturbitten des Bundesversicherungsamtes

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesversicherungsamt (BVersA) hat im März 2020 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31915) auf eine Kleine Anfrage (19/31629) der AfD-Fraktion. Das Amt gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das BVersA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter.

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