18.08.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 964/2021

Rentenversicherte Minijobber

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betrachtet den geringen Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber (20 Prozent) nicht als Problem. Der Anteil möge gering erscheinen, zu berücksichtigen sei aber, dass rund 40 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigungen als Nebenjob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wahrgenommen würden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/31898) auf eine Kleine Anfrage (19/31297) der Fraktion Die Linke. Diese Minijobber seien also bereits aufgrund der Hauptbeschäftigung rentenversichert. Außerdem werde angenommen, dass sich vor allem Schüler und Schülerinnen, Studierende und Rentner gegen eine Rentenversicherungspflicht entscheiden.

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