18.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 964/2021

Lobbykontakte zur Freigabe von Impfstoffpatenten

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Lobbykontakte zur Freigabe von Impfstoffpatenten und sonstigen Stellungnahmen zu diesem Thema gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31514). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern oder Vertretern der Bundesregierung oder der Bundesministerien mit externen Dritten seit dem 1. Januar 2020 mit Bezug zum Thema Impfstoffpatente stattgefunden haben. Bevor in der Antwort die entsprechenden Gespräche aufgelistet werden, verweist die Bundesregierung auf den „erheblichen Aufwand“ der erforderlichen Abfragen der Leitungsebene. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnisse - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.

Weiter heißt es, die Bundesregierung habe die im Rahmen der Kontakte und Stellungnahmen mitgeteilten Positionen zur Kenntnis genommen und in ihre Entscheidungsfindung allgemein mit einbezogen. Die Bundesregierung treffe ihre Entscheidungen unter Abwägung sämtlicher ihr bekannten relevanten Positionen und Aspekte im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenfalls enthalten sind in der Antwort Angaben zur finanziellen Förderung der Unternehmen BioNTech SE und CureVac AG sowie zu der Beteiligung des Bundes an der CureVac AG.

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