19.08.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 965/2021

Keine Korrekturbitten des Familienministeriums

Berlin: (hib/AW) Das Bundesfamilienministerium hat im Januar und Februar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattung der Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihren Antworten (19/31862, 19/31906) auf zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/31638, 19/31743) mit. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben wurden. Eine Verpflichtung zur Dokumentation solcher Hinweise bestehe nicht.

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