19.08.2021
Gesundheit — Antwort — hib 966/2021
Keine Korrekturbitten des Bundesgesundheitsministeriums
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar 2020 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/31959) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31754) der AfD-Fraktion hervor.
Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.