20.08.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 967/2021

Chancengleiche Rahmenbedingungen für Luftverkehrswirtschaft

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung arbeitet nach eigener Aussage auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene seit Jahren intensiv an der Schaffung chancengleicher Rahmenbedingungen für die Luftverkehrswirtschaft. Sie habe sich vielfach dafür eingesetzt, dass Wettbewerbsverzerrungen möglichst vermieden beziehungsweise zumindest gering gehalten werden, heißt es in der Antwort (19/31926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31451). Auf europäischer Ebene habe sich Deutschland für eine Revision der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr eingesetzt und dadurch im Ergebnis mit der neuen Verordnung 2019/712 ein Instrument gegen unlauteren Wettbewerb durch Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten geschaffen.

Auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) habe die Bundesregierung dafür gesorgt, dass weitere Liberalisierungen nur unter einheitlichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen vorgenommen werden. Bei der Verhandlung zahlreicher bilateraler und multilateraler Abkommen habe sich die Bundesregierung für die Einhaltung wettbewerblicher Grundsätze eingesetzt, heißt es weiter.

Zur Entlastung von Luftverkehrsunternehmen bei den Flugsicherungsgebühren habe die Regierung eine Reihe von Kostenbestandteilen aus der Gebührengrundlage genommen, wird mitgeteilt. Diese würden nun aus dem Bundeshaushalt finanziert.

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