Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Berlin: (hib/HAU) Die Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) steht laut Bundesregierung vor der Veröffentlichung. Die Änderungen sollen Ende des Jahres 2021 in Kraft treten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31468). Damit werde - vergleichbar mit dem Straßenverkehr - dem Schiffsführer und der Besatzung verboten, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen „beziehungsweise im Weiteren eine Tätigkeit auszuüben, die für die sichere Teilnahme des Fahrzeugs am Verkehr notwendig ist“. Diese Regelung richte sich sowohl an die Berufs- wie auch an die Sport- und Freizeitschifffahrt.
Darüber hinaus würden für die Berufsschifffahrt für bestimmte Wasserstraßenabschnitte größere Fahrzeug- und Verbandsabmessungen zugelassen und neue Regelungen zur Begegnung von Fahrzeugen und Verbänden eingeführt. „Vielfach werden Einzelfallgenehmigungen nicht mehr erforderlich sein, so dass die Änderungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“, schreibt die Bundesregierung.
Mit der Novelle würden zudem bestehende Vorschriften neu strukturiert, überholte Vorschriften aufgehoben, Ausnahmemöglichkeiten von bestehenden Geboten und Verboten erweitert sowie redaktionelle Korrekturen und Präzisierungen vorgenommen. Die Änderungen sollen für die gesamte Binnenschifffahrt, die den Geltungsbereich der BinSchStrO befährt, gelten und keine länderspezifischen Auswirkungen haben.