20.08.2021 Finanzen — Antwort — hib 968/2021

Korrekturbitten des Bundesfinanzministeriums

Berlin: (hib/PST) Das Bundesfinanzministerium hat im Januar 2020 nicht mit anwaltlicher Hilfe um die Korrektur von Berichterstattungen in Medien gebeten. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31803(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mögliche Korrekturbitten ohne Rechtsbeistand würden nicht erfasst.