20.08.2021
Kultur und Medien — Antwort — hib 969/2021
Keine Korrekturbitten der BKM
Berlin: (hib/AW) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im Januar und Februar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihren Antworten (19/31911(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/31966(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/31625(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/31744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die BKM gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen der Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe für die Bundesregierung nicht.