20.08.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 970/2021

Keine Korrekturbitten des Verkehrsministeriums

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/31817) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31656). Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

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