20.08.2021
Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 970/2021
Keine Korrekturbitten des Verkehrsministeriums
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/31817(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.