23.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 972/2021

Keine Korrekturbitten des BMJV im Februar 2020

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Februar 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31918) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31654). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.

Marginalspalte