23.08.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 972/2021
Keine Korrekturbitten des GBA im Februar 2020
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Februar 2020 bei Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31963) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31773). Die Anfrage war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.