24.08.2021
Verteidigung — Antwort — hib 974/2021
Keine Korrekturbitten des Verteidigungsministerium
Berlin: (hib/AW) Das Verteidigungsministerium hat im Februar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31917) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31619) mit. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen der Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe für die Bundesregierung nicht.