24.08.2021
Verteidigung — Antwort — hib 974/2021
Keine Korrekturbitten des Verteidigungsministerium
Berlin: (hib/AW) Das Verteidigungsministerium hat im Februar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31619(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen der Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe für die Bundesregierung nicht.