25.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 979/2021

AfD-Antrag zu Grundrechten in Corona-Zeiten

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zum Thema Grundrechte unter den Pandemiebedingungen eingebracht (19/32085). Nach Auffassung der Fraktion sind Grundrechte auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte. Die Wahrnehmung von Grundrechten dürfe nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. Der Bundestag solle daher unter anderem feststellen, dass es Aufgabe des Staates sei, die Freiwilligkeit der individuellen Impfentscheidung zu gewährleisten. Eine Impfentscheidung könne dann nicht mehr als freiwillig bezeichnet werden, wenn an die Ablehnung der Impfung zwar keine staatlichen Zwangsmittel, aber sonstige gewichtige gesellschaftliche oder rechtliche Nachteile geknüpft werden. Der Bundestag solle dem Antrag zufolge die Bundesregierung auffordern, sicherzustellen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen.

Der Antrag steht am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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