20.09.2021 Finanzen — Antwort — hib 1024/2021

Regierung: Broker-Plattformen meist gesetzestreu

Berlin: (hib/PST) Für Neo-Broker genannte Plattformen, auf denen man online mit Wertpapieren handeln kann, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Makler, und diese werden meist auch eingehalten. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/32243) auf eine Kleine Anfrage (19/31788) der Fraktion Die Linke. Die europäischen Vorgaben über Märkte für Finanzinstrumente und deren Umsetzung in deutsches Recht seien „technologieneutral ausgestaltet und daher auf Neo-Broker ebenso anwendbar wie auf die übrigen Marktteilnehmer“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sie führt weiterhin aus, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen ihrer Marktüberwachung auch die Aktivitäten von Neo-Brokern beobachtet und beim Verdacht auf Verstöße einschreitet. Die Regierung berichtet von einer geringen Anzahl von Verstößen durch Neo-Broker, denen die Bafin nachgegangen sei.

Allerdings hat die BaFin nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Verfahren gegen betrügerische Internetseiten geführt, deren Betreiber einen Wertpapierhandel nur vorspiegelten, um „Initialzahlungen der Kunden direkt für sich zu vereinnahmen“. Die Bafin warne auf ihrer Homepage regelmäßig vor solchen Angeboten, schreibt die Regierung. Bei solchen Internetseiten, die „keine geschäftlichen, sondern rein kriminelle Zwecke verfolgen“, handele es sich allerdings nicht um Neo-Broker im Sinne der Fragestellung.

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