Beiträge zu Friedensentwicklung in Kolumbien
Berlin: (hib/JOH) Die Friedensentwicklung steht nach Angaben der Bundesregierung im Mittelpunkt des Engagements der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kolumbien. In Abstimmung mit der kolumbianischen Regierung trage die deutsche EZ unmittelbar zur Umsetzung von vier der insgesamt sechs Handlungsfelder bei, die das Friedensabkommen beinhalte, schreibt sie in einer Antwort (19/32361) auf eine Kleine Anfrage (19/31948) der Fraktion Die Linke. Dazu gehörten konkret eine umfassende ländliche Reform, die politische Teilhabe und demokratische Öffnung, Beiträge für Opfer des Gewaltkonfliktes und Mechanismen zur Umsetzung, Verifizierung und Legitimation des Abkommens.
Der spezifische Beitrag zum Friedensprozess beruhe auf der im Friedensabkommen hervorgehobenen unterstützenden deutschen Rolle bei der Umsetzung von Kapitel 5, das sich mit den Opfern des Konflikts und der Aufarbeitung der Vergangenheit befasse, erklärt die Bundesregierung weiter. Dies gründe sich vor allem auf der Erfahrung der deutschen EZ im Bereich der gesellschaftlichen und juristischen Vergangenheitsaufarbeitung und entspreche dem Wunsch der kolumbianischen Regierung. Das Engagement beinhalte auch die Unterstützung der mit dem Friedensabkommen geschaffenen Institutionen des Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung. Diese seien die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP), die Wahrheitskommission (CEV) und die Organisationseinheit für die Suche nach Verschwundenen (UBPD). Eine Förderung des Gesetzes für Opferentschädigung und Landrestitution erfolge komplementär dazu.