21.09.2021 Gesundheit — Antwort — hib 1027/2021

Erwünschte Trägervielfalt bei Krankenhäusern

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht in der Trägervielfalt bei Krankenhäusern einen Versorgungsvorteil. Der historisch gewachsene Trägerpluralismus habe sich für die Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem grundsätzlich bewährt, heißt es in der Antwort (19/32364) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31950) der Linksfraktion.

Die privatwirtschaftliche Führung von Krankenhäusern neben öffentlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft gehöre zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer pluralistisch orientierten Organisation der Gesundheitswirtschaft.

Den Ländern obliege die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung. Dabei hätten sie das Gebot der Trägervielfalt zu beachten. Sie müssten also in ihrer Planung Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft berücksichtigen. Der Pluralismus trage dazu bei, Anreize zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen.

2019 befanden sich den Angaben zufolge von insgesamt 494.326 aufgestellten Betten 95.601 in privaten Krankenhäusern.

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