23.09.2021
Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1034/2021
Hinweise des BMVI an Medien lediglich „in Einzelfällen“
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32397) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32137). Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht. Eine solche umfassende Dokumentation wurde laut Bundesregierung auch nicht durchgeführt, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden kann.