Keine Wehranlagen mit überschrittener Nutzungsdauer
Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) legt nach Aussage der Bundesregierung „höchste Priorität auf die Maßnahmen zum Erhalt der Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur“. Hierzu werde eine Vielzahl an Bauwerken regelmäßig von erfahrenem, sachkundigem Ingenieurpersonal untersucht und der aktuelle Bauwerkszustand ermittelt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31954). Auf dieser Grundlage würden zielgerichtet Art und Umfang der erforderlichen Instandsetzungs-, Grundinstandsetzungs- sowie Ersatzmaßnahmen festgelegt.
Die Frage der Grünen, ob es in Bayern Wehranlagen gibt, deren ursprüngliche Nutzungsdauer überschritten wurde, beantwortet die Regierung mit Nein. Während der Nutzungsdauer erfolgten an Schleusen und Wehren regelmäßige Bauwerksinspektionen, aus denen unter anderem der Reparatur- und Instandsetzungsbedarf zu deren Erhalt abgeleitet werde. Im Anschluss würden alle erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. „Insofern gibt es keine Anlage, bei der die Nutzungsdauer überschritten wurde“, schreibt die Bundesregierung.