24.04.2024 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 270/2024

AfD will Ruhebezüge ehemaliger Bundespräsidenten reduzieren

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ (20/11139) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht und dort ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll. Danach soll der Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben werden. Zugleich soll ein ehemaliges Staatsoberhaupt dem Gesetzentwurf zufolge den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensolds verlieren, wenn es Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen laut Vorlage zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden.

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, erhält der Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufgrund politischer Gründe oder Dienstunfähigkeit unmittelbar im Anschluss einen Ehrensold in der vollen Höhe seiner Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Mit dieser Regelung werde „der Bundespräsident a. D. lebenslang unangemessen alimentiert“, schreibt die Fraktion. „Für ein Jahressalär von über 250.000 Euro für pensionierte Personen ohne Funktionen im Staatsdienst bringt das Gros der Bürger zu Recht kein Verständnis auf“, heißt es in der Vorlage weiter.

Vorgesehen ist darin eine Staffelung der Bezüge ehemaliger Bundespräsidenten. Danach sollen sie die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder „noch für die auf den Monat des Ausscheidens folgenden drei Monate“ erhalten, anschließend für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel „und von da ab einen Ehrensold in der Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Dabei soll sich die Höhe des Ehrensoldes um den Betrag des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens vermindern.

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