Förderungsvoraussetzung bei „Demokratie leben!“-Programm
Berlin: (hib/CHE) Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die Zuwendungsempfänger verpflichtend auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Jeder Zuwendungsbescheid enthält eine rechtlich verbindliche Auflage, nach der der jeweilige Zuwendungsempfänger die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur entsprechend der geltenden Förderrichtlinie verwenden darf. Die Förderrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Fördermittel nur für Aktivitäten verwendet werden dürfen, die mit den Zielen des Grundgesetzes in Einklang stehen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11454(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (20/11223(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.