29.05.2024 Verkehr — Anhörung — hib 349/2024

Expertenanhörung zum Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Berlin: (hib/HAU) Zum Vorhaben der Koalitionsfraktionen, einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr einzuführen, veranstaltet der Verkehrsausschuss am Montag, 3. Juni 2024, ab 13.45 Uhr im Reichstagsgebäude, Sitzungssaal E.300 eine öffentliche Anhörung. Neben dem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11370), demzufolge derjenige ordnungswidrig handelt, „der vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat“, wird auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) beraten. Sechs Sachverständige werden sich zu den Vorlagen äußern.

Durch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.

Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.

An der Anhörung interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 30. Mai 2024 beim Sekretariat des Verkehrsausschusses, verkehrsausschuss@bundestag.de, anmelden. Die Anhörung wird zudem im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.

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