Sanitätshäuser im Besitz von Krankenhäusern
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung plant keine Regelung zur Untersagung des Besitzes von Sanitätshäusern durch Krankenhäuser. Ein solches Verbot für den Bereich der klinischen Versorgung wäre unverhältnismäßig, weil Krankenhäuser nur in sehr eingeschränktem Umfang Hilfsmittel zur Inanspruchnahme außerhalb der stationären Behandlung verordnen könnten, heißt es in der Antwort (20/11489(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11284(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Unionsfraktion.
Soweit es für die Versorgung von Patienten im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderlich sei, könnten Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Hilfsmittel für die Versorgung in einem Zeitraum von maximal sieben Tagen verordnen. Vor diesem Hintergrund erscheine die Annahme einer besonderen Gewinnerzielungsabsicht von Krankenhäusern hinsichtlich des Betreibens von Sanitätshäusern fernliegend.