Tierschutzbeauftragte stellt Tätigkeitsbericht vor
Berlin: (hib/NKI) Bei der Vorstellung des ersten Tätigkeitsberichts der Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung, Ariane Désirée Kari, wurde deutlich, dass es „Vollzugsdefizite im Tierschutz gibt“. Das betonten neben der Tierschutzbeauftragten auch mehrere Abgeordnete, die am Mittwochmorgen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine erste Bilanz von Karis bisheriger Amtszeit zogen.
Die 37-Jährige ist heute genau ein Jahr im Amt und hat dem Ausschuss ihre drei Schwerpunktbereiche der vergangenen zwölf Monate genannt. Zum einen sprach sie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit an. Dadurch sei nicht nur der Austausch zwischen tierhaltenden Betrieben und Tierschutzverbänden gestärkt worden, sondern auch derjenige mit den Bürgerinnern und Bürgern. Als zweiten Schwerpunkt nannte Kari die Arbeit an der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Eine Reform sei dringend notwendig, weil Vollzugsdefizite bei der Umsetzung vorlägen. Das sei ihr in den Gesprächen mit Verbänden, Juristen und Tierärzten immer wieder begegnet. Deshalb sei Punkt drei, die stärkere Zusammenarbeit von Juristen und Veterinären, vorangebracht worden. Erstmals habe im Frühjahr eine Tagung mit Teilnehmern aus beiden Berufsgruppen stattgefunden, um die Ausbildung an Universitäten mit Blick auf den Tierschutz zu verbessern.
Die Abgeordneten der Unionsfraktion kritisierten den Umstand, dass die Tierschutzbeauftragte ihren Bericht mündlich vorstellte, die schriftliche Fassung jedoch erst in den nächsten Tagen verschickt werde. Das solle in Zukunft nicht mehr vorkommen, so die Mahnungen. Zudem wurde bemängelt, dass die Tierschutzbeauftragte in den vergangenen Monaten zwar zahlreiche Gespräche mit den Verbänden geführt habe, die Kontaktaufnahme zu den Tierhaltern jedoch weniger intensiv verlaufen sei.
Von Seiten der Gruppe die Linke kam darauf der Hinweis, dass Kari lediglich vier Mitarbeiter habe, das wirke sich auf die Arbeit aus. Bei der anstehenden Reform des Tierschutzgesetzes sei es aber notwendig, die Vollzugsdefizite in dem Bereich anzugehen.
Die SPD-Fraktion will Kari bei der Novelle des Tierschutzgesetzes unterstützen und unterstrich die Notwendigkeit weiterer Konferenzen mit Beteiligten, zudem müssten die Vollzugsdefizite stärker als bisher angegangen werden.
Der Vertreter der FDP-Fraktion warnte vor zu großen Erwartungen bei der Novelle der Tier- und Nutztierhaltung. Speziell für die Putenhaltung seien Änderungen beim Flächenbedarf angedacht. So solle die Fläche pro Tier auf 40 Kilogramm pro Quadratmeter verändert werden. Länder wie Polen hätten bereits eine Regelung mit 68 Kilogramm pro Quadratmeter. Sollten die Pläne Karis umgesetzt werden, würde Putenhaltung hierzulande nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.
Diesen Argumenten widersprachen die Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Arbeit der Tierschutzbeauftragten habe gezeigt, wie sinnvoll eine aktive Zusammenarbeit mit Vertretern der Zivilgesellschaft und mit den Bürgerinnen und Bürgern sei. Das steigere die Bereitschaft der Menschen, sich für Themen wie Tierwohl und Tierhaltung zu öffnen, was auch ein Anliegen der Bundesregierung sei.
Die Gruppe Die Linke sieht darin ein Problem. Die Linken-Vertreterin sprach sich dafür aus, das Amt der Tierschutzbeauftragten stärker von der Bundesregierung zu emanzipieren. Deshalb solle darüber nachgedacht werden, ob die Berufung durch die Bundesregierung der richtige Weg sei oder ob das Amt nicht durch Wahlen besetzt werden könnte. Derzeit könne die Tierschutzbeauftragte nur in dem Rahmen handeln, den die Bundesregierung ihr gewähre, ein Mehr an Unabhängigkeit wäre nach Meinung der Linken aber sinnvoller.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion sehen den Einfluss der Bundesregierung auf die Tierschutzbeauftragten ebenfalls als zu stark an. Das werde an Beispielen wie der Kastrationspflicht für Katzen deutlich: Während sich die Tierschutzbeauftragte für eine solche Maßnahme ausspreche, reagiere die Regierung darauf bislang nicht.