17.06.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 427/2024

Bundesregierung: Ehegattennachzug gilt nicht für Zweitehen

Berlin: (hib/AHE) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zweit- oder weiteren Ehegatten im Rahmen des Ehegattennachzugs ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das betont die Bundesregierung in der Antwort (20/11779) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11358) unter Verweis auf Paragraf 30 Absatz 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG). Ein Nachzug könne allenfalls im Wege des Paragrafs 36 Absatz 2 AufenthG zu gemeinsamen Kindern als deren Elternteil in Betracht kommen, sofern im Einzelfall die hohen Anforderungen im Rahmen der Norm, insbesondere bezüglich des Vorliegens einer familiär bedingten außergewöhnlichen Härte, erfüllt sind.

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