Verlängerung von temporären Binnengrenzkontrollen
Berlin: (hib/STO) Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen zu Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/11733) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11465). Danach war die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an den genannten Grenzen bis einschließlich 15. Juni 2024 angeordnet. Am 29. Mai dieses Jahres erfolgte „aus sicherheits- und migrationspolitischen Erwägungen“ eine Neu-Anordnung und Notifizierung auf EU-Ebene dieser temporären Binnengrenzkontrollen für sechs Monate mit Wirkung zum 16. Juni bis einschließlich 15. Dezember 2024, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat seien temporäre Binnengrenzkontrollen „weiterhin nötig, unter anderem um Schleusungen noch gezielter und frühzeitiger zu bekämpfen und irreguläre Einreisen zu reduzieren“.