21.06.2024 Recht — Antwort — hib 436/2024

Keine Daten zu Ermittlungsverfahren

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Straftat nach Paragraf 126a Strafgesetzbuch („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“) vor. Das geht aus einer Antwort (20/11574) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11348) hervor. Wie sie in der Vorbemerkung ausführt, gibt die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften Auskunft über Straftatengruppen. „Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich“, heißt es weiter.