21.06.2024
Recht — Antwort — hib 436/2024
Keine Daten zu Ermittlungsverfahren
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Straftat nach Paragraf 126a Strafgesetzbuch („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“) vor. Das geht aus einer Antwort (20/11574(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11348(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Wie sie in der Vorbemerkung ausführt, gibt die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften Auskunft über Straftatengruppen. „Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich“, heißt es weiter.