Kosten des Redaktionsstabs Rechtschreibung
Berlin: (hib/SCR) Der Bund hat zwischen 2010 und 2023 jährlich zwischen 632.000 und 805.000 Euro für den Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium für Justiz ausgegeben. Ausnahme ist das Jahr 2017, in dem 300.000 Euro an Kosten anfielen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11792) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11533) hervor.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist das BMJ laut Kabinettsbeschluss vom 21. Oktober 1949 für die Rechtsförmlichkeitsprüfung von Normentwürfen verantwortlich. Bestandteil dieses Auftrages sei auch die „Gewährleistung einer einheitlichen und möglichst verständlichen Rechtssprache“.
Die Bundesregierung geht auch auf das Insourcing des Redaktionsstabs Rechtschreibung ein, nach dem die Fraktion gefragt hatte. Bis Ende 2023 war die Dienstleistung durch einen externen Dienstleister erbracht worden. Demnach habe das BMJ „die seit dem Jahr 2007 betriebene weitere Professionalisierung der Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit immer mit dem Ziel verfolgt, diese Aufgabe durch eigenes Personal wahrzunehmen“. Ende 2022 habe der Haushaltsgesetzgeber dann entsprechende Stellen - und nicht nur Mittel - genehmigt. Seit Anfang 2024 seien die sechs dafür eingerichteten Dienstposten im Ministerium vollständig besetzt. Die jährlichen Personalkosten liegen den Angaben zufolge bei rund 783.000 Euro.