CDU/CSU dringt auf „Konzept der sicheren Drittstaaten“
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt darauf, das „Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts“ zu machen. In einem Antrag (20/11949), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, wirbt die Fraktion für ein Drittstaatsmodell, „in dessen Rahmen jeder in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt wird und dort ein Asylverfahren durchlaufen soll, der nach einem festzusetzenden Stichtag in der EU Asyl beantragt“. Im Falle eines positiven Ausgangs werde der sichere Drittstaat vor Ort Schutz gewähren, schreiben die Abgeordneten weiter. Bei einen negativen Ausgangs solle der Antragssteller aus dem sicheren Drittstaat in sein Herkunftsland zurückkehren oder aber zurückgeführt werden.
„Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen, die eine weitreichende Partnerschaft zwischen der EU und dem Drittstaat in allen Bereichen begründet“, heißt es in der Vorlage ferner. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Gespräche zwischen der EU und Ruanda sowie weiteren Drittstaaten anzustoßen, um mit diesen Staaten über die Implementierung eines sicheren Drittstaatsmodells zu verhandeln.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auf europäischer Ebene eine Initiative zur Nachbesserung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergreifen, die die umfassende Anwendung von sicheren Drittstaatsmodellen ermöglicht. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mitgliedstaaten bereits die Zulässigkeitsprüfung in einem Drittstaat durchführen können.
Für die Frage, welche Staaten als sichere Drittstaaten infrage kommen, sollen dem Antrag zufolge allein die Kriterien von Sicherheit, rechtsstaatlichem Verfahren und angemessenen Lebensbedingungen entscheidend sein. Es sei sicherzustellen, dass nur solche Staaten als sichere Drittstaaten eingestuft werden, „die das Refoulement-Verbot nach Maßgabe des geltenden europäischen und internationalen Rechts vollumfänglich achten und eine Aufnahme unter angemessenen Lebensbedingungen nach internationalen Standards (Unterkunft, Ernährung, Gesundheit und primäre Bildung) gewährleisten“.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Öffnungsklausel im europäischen Asylrecht zu erwirken, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, sichere Drittstaatenmodelle gegebenenfalls auch im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung mit dem sicheren Drittstaat umzusetzen. Bis zur Implementierung eines Drittstaatsmodells soll die Bundesregierung laut Vorlage zudem „kurzfristig wirksame Maßnahmen zur signifikanten Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland“ umsetzen.
Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz müssten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen erfolgen, führt die Fraktion dazu aus. Diese Kontrollen müssten prinzipiell mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat stellen können, aus dem sie einreisen wollen.