09.07.2024 Verkehr — Antrag — hib 501/2024

AfD will Simson-Mopeds zum technischen Erbe erklären

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion will die Simson-Kleinkrafträder als Teil des technischen und kulturellen Erbes des wiedervereinigten Deutschlands geschützt wissen und die Zulassung von „Export-Simsons“ erleichtern. Das aus der DDR stammende „technische Kulturgut“ Simson müsse erhalten werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (20/12190).

Kleinkrafträder der Suhler Traditionsmarke „Simson“ - vor allem der Baureihen SCHWALBE, S50, S51 und KR51- erfreuten sich immer noch großer Beliebtheit bei Jung und Alt und zählten 30 Jahre nach der politischen Wende zum gesamtdeutschen Straßenbild. Die Simson-Mopeds symbolisierten heute jedoch nicht nur individuelle Mobilität, sondern auch einen Teil des technischen und kulturellen Erbes des wiedervereinten Deutschlands, „weil diese Fahrzeuge als industrielles Kulturgut eine bedeutende ostdeutsche Ingenieurleistung unter den Einschränkungen der sozialistischen DDR-Planwirtschaft repräsentieren“, schreibt die AfD-Fraktion.

Maßnahmen, um das Simson-Moped als Teil unseres nationalen technischen Kulturerbes zu bewahren, seien daher unterstützungswert. „Wir stehen in der Verantwortung, dieses Stück ostdeutscher Geschichte zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren“, heißt es in der Vorlage. Dies umfasse neben der Etablierung von technischen Museen und historischen Sammlungen auch den Erhalt dieser Fahrzeuge im täglichen Straßenverkehr und die damit einhergehende „problemlose Zulassung aller in der DDR produzierten Modelle“.

Die im Einigungsvertrag kodifizierte Ausnahmeregelung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für die bis 1992 in der DDR in Verkehr gekommenen Kleinkrafträder sei zu unterstützen, schreibt die AfD-Fraktion. „Diese Regelung soll auch unbürokratisch gleichberechtigt für alle technisch identischen in der DDR produzierten Simson-Exportmodelle gelten“, wird in dem Antrag verlangt.

Aktuell würden für diese Modelle die Ausnahmeregelungen nicht gelten, heißt es. Die für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder hätten laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Teil bauliche Veränderungen und seien an die jeweils gültige Höchstgeschwindigkeit des Empfängerlandes angepasst worden. Zwar könne man derzeit mit diesen Fahrzeugen bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) gemäß Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beantragen. Aus Sicht der AfD-Fraktion sind aber viele dieser für den Export vorgesehenen Mopeds bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor „baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt“.