Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana
Berlin: (hib/SAS) Zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/12200).
Damit soll das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interims-WPA) von Deutschland als Mitglied der EU ratifiziert werden, wozu ein Beschluss des Bundestags erforderlich ist. Der Bundesrat habe bereits beschlossen, keine Einwendungen zu erheben, schreibt die Bundesregierung.
Ziel des Übergangsabkommens sei es, Ghanas zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu erhalten und das Abkommen durch eine Liberalisierung des ghanaischen Marktes auf eine den Vorgaben der Welthandelsorganisation konforme Grundlage zu stellen, sowie die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Somit leiste es einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Nach Artikel 75 Absatz 2 des Interims-WPA tritt dieses erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien es ratifiziert haben. Bislang haben es Ghana und sieben EU-Mitgliedstaaten ratifiziert.