Folgen der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, die hinsichtlich Datensicherheit und Datentransparenz im Zusammenhang mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte unter anderem vom Deutschen Bauernverband geäußert worden sind. Das geht aus der Antwort (20/12164) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11863) der AfD-Fraktion hervor.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung stünden im Einklang mit dem Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung falle unter die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) beziehungsweise unter die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 45/2001 und des Beschlusses Nummer 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21. November 2018, S. 39). „Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Bundesregierung keine weiteren Schlussfolgerungen zu ziehen“, heißt es in der Antwort.